Mit „Ja, ich will“ einmal zugestimmt, benutzt heutzutage nahezu jedermann die Vorteile einer „Cloud“, ob er sich darüber bewusst ist oder auch nicht, ggfs. ohne den Dienst zu erkennen und unwissend bezüglich der Tragweite. Sogar Juristen streiten sich, ob „Cloud Computing“ nach deutschem Recht zulässig ist, oder eben nicht.
Neben dem reinen Datenschutz spielt auch die Aufbewahrungspflicht für Dokumente, Pflicht zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen und ggf. auch Regelungen des Verbraucherschutzrechts eine nicht zu unterschätzende Rolle. Auch der Zugriff von „Dritten“ und die Definition wer denn nun „Dritte“ sind, ist nicht immer geklärt. Dieses Thema betrifft alle Anwender, egal ob mit einem Anbieter innerhalb oder außerhalb Deutschlands bzw. der EU.
Lassen wir die Theorie hinter uns und beschäftigen uns mit einem ganz konkreten Beispiel:
Sie kaufen sich ein neues Mobiltelefon, ein Smartphone soll es sein.
Endlich in Händen haltend, beantworten Sie die Fragen für die Einrichtung des Gerätes. Nutzt man an dieser Stelle den Komfort, dass alle Kontakte und Termine nun nur noch einmal gepflegt werden müssen und alle Geräte immer die aktuellen Daten anzeigen, ist man bereits in der Cloud. Zudem hat man nun ganz persönliche Daten an Google/Apple usw. weitergereicht, egal ob bewusst oder unbewusst. Ob dies nun bereits eine Verletzung des Datenschutzes ist oder nicht, (es wurden ja schließlich personenbezogene Daten meiner Kontakte ohne deren Zustimmung weitergegeben) darüber sollen sich die Juristen streiten.
Fazit:
Auch wenn unlängst der Skandal um die Datenverarbeitungsmethoden und –möglichkeiten der NSA Zweifel aufkommen lässt ob Daten überhaupt „zu schützen“ sind, sollte man nicht den Kopf in den Sand stecken. Im Gegenteil, vielleicht sind gerade deshalb „private Clouds“ auf eigenen Servern, oder auf Servern eines Anbieters den man persönlich kennt, im Moment besonders interessant.
Für uns als ihr Partner steht in diesem Wirrwarr an Vorschriften, Vorgaben, Gesetzen und Anforderungen fest, dass wir Daten nur dort verarbeiten oder verarbeiten lassen, wo eine persönliche Beziehung besteht und wir genau wissen welche Personen Zugriff auf die Daten haben. Eine Verarbeitung bei einem anonymen Massenhoster, oder in Staaten außerhalb der EU kommt nicht in Frage.
Es ist eine alte Weisheit, dass Komfort immer konträr zur Sicherheit steht, denn je komfortabler ich Kennwörter wähle oder Zugriff auf Daten erlaube, desto schlechter sind diese normalerweise vor unberechtigtem Zugriff geschützt. Der Schutz von Daten erfordert viel Energie. Sei es im täglichen Umgang damit, oder sei es in der Planung von Prozessen und deren Umsetzung.
Für all das gibt es gute Werkzeuge, diese zu Nutzen ist unser tägliches Geschäft.
Die vielen Unsicherheiten, die dieses Thema mit sich bringt, sind ein guter Grund mit uns Kontakt aufzunehmen. Technisch ist vieles möglich und wir helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung, selbstverständlich werden wir uns dabei persönlich kennenlernen. Wir freuen uns darauf!
Für nähere Informationen zur Cloud können Sie uns gerne ansprechen. Bitte senden Sie dazu eine E-Mail an Manfred Kappen